1. Feriencamps
1.1 Anmeldung für ein Feriencamp:
Die
verbindliche Anmeldung kann jederzeit per Brief, Fax, E-Mail oder
telefonisch bei der Fussballschule Frieböse Hofmeier erfolgen.
Ein
Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung der
Fussballschule Frieböse Hofmeier zustande. Gruppenanmeldungen sind nur
gültig, wenn sie gleichzeitig und durch einen Gruppenkoordinator bei der
Fussballschule Frieböse Hofmeier eingehen.
Die Anmeldegebühr muss bis spätestens zum Tag des Campbeginns bei der Fussballschule Frieböse Hofmeier eingegangen sein.
1.2 Rücktritt vom Feriencamp:
Ein
Rücktritt vom Lehrgang ist jederzeit möglich. Bei einem Rücktritt
erhält der Teilnehmer/in einen Gutschein für einen anderen Lehrgang des
gleichen Preises oder es wird wahlweise eine Stornogebühr in Höhe von
50% berechnet. Bei Krankheit oder Verletzung erhält der Teilnehmer/in
einen Gutschein für einen anderen Lehrgang gleichen Preises.
1.3 Rücktritt und Kündigung eines Feriencampvertrages durch die Fussballschule Frieböse Hofmeier:
Die Fussballschule Frieböse Hofmeier kann in folgenden Fällen vor oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
2. FFH-Stützpunkttraining
2.1 Anmeldung für das Stützpunkttraining:
Die
verbindliche Anmeldung kann jederzeit per Brief, Fax, E-Mail oder
telefonisch bei der Fussballschule Frieböse Hofmeier erfolgen.
Ein
Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung der
Fussballschule Frieböse Hofmeier zustande. Es besteht keine
Mindestvertragslaufzeit. Für den Einstiegsmonat wird die Zahlung je nach
Eintrittsdatum prozentual berechnet. Gruppenanmeldungen sind nur
gültig, wenn sie gleichzeitig und durch einen Gruppenkoordinator bei der
Fussballschule Frieböse Hofmeier eingehen.
2.2 Feiertage/ Ferien:
An
gesetzlichen Feiertagen, sowie in den Schulferien findet kein
Stützpunkttraining statt. Das ausgefallene Training an gesetzlichen
Feiertagen kann zu einem anderen Termin nachgeholt werden. Nach den Ferien im Monat Januar sind Betriebsferien und somit Winterpause. Für die Monate
August und Januar erfolgt somit keine Abbuchung.
2.3 Kündigung eines Stützpunktvertrages:
Die
Kündigung kann jederzeit zum Monatsende mit 1-monatiger Kündigungsfrist
erfolgen. Hierfür ist eine schriftliche Kündigung notwendig.
2.4 Rücktritt und Kündigung eines Stützpunktvertrages durch die Fussballschule Frieböse Hofmeier:
Verhält
sich der/die Teilnehmer/in gegenüber Verantwortlichen und/oder anderen
Kursteilnehmern in unzumutbarer Weise oder widersetzt er/sie sich den
Anweisungen des Trainers, so behält sich die Fussballschule Frieböse
Hofmeier vor, den/die Teilnehmer/in auszuschließen.
3. Versicherungen
Jede/r Teilnehmer/in muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Haftung bei Verletzungen und Erkrankungen, sowie der Transport zum/vom Veranstaltungsort, ist durch die jeweilige Versicherung der Erziehungsberechtigten abgedeckt.
4. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Foto- und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fussballschule Frieböse Hofmeier für Werbezwecke honorarfrei verwendet werden können.
5. Verlust von Gegenständen
Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die Fussballschule Frieböse Hofmeier keine Haftung.
Stand September 2019